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Benötigt mein Digitalmagazin eine Datenschutzerklärung?

Verfasst von Patricia Böhme
Diese Woche aktualisiert

Ja. In der Regel benötigt auch ein Digitalmagazin eine Datenschutzerklärung.

Ein Digitalmagazin ist technisch eine Website und unterliegt damit den Informationspflichten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Datenschutzerklärung ist erforderlich, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das ist nahezu immer der Fall, beispielsweise durch Server-Logfiles, Cookies, Hosting-Dienste oder technisch notwendige Infrastruktur.

Es ist möglich, die Datenschutzerklärung der eigenen Unternehmenswebsite zu verwenden, sofern das Digitalmagazin dort mit berücksichtigt wird. In diesem Fall sollte die Erklärung um die im Digitalmagazin eingesetzten Dienste ergänzt werden, mindestens um Novamag, als verwendete SAAS-Plattform. Außerdem um weitere Drittanbieter, z.B. YouTube, falls solche in deinem Digitalmagazin Verwendung finden.

Aus Transparenzgründen empfiehlt es sich außerdem, auch technisch eingesetzte Infrastruktur zu nennen, die von Novamag genutzt wird. Du kannst also auch Bunny CDN zur schnelleren Auslieferung von Inhalten in deiner Datenschutzerklärung aufführen. Novamag stellt dazu unverbindliche Textbausteine für die Datenschutzerklärung zur Verfügung unter Projekteinstellungen → Rechtliches → Datenschutz → + Datenschutz-Textmodule hinzufügen.

Wichtig ist außerdem, dass die Datenschutzerklärung vom Digitalmagazin aus leicht erreichbar verlinkt ist. In Novamag ist die Datenschutzerklärung über die Navigationsleiste von jeder Digitalmagazinseite aus für deine Leser:innen erreichbar.

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